Konfirmandenordnung der Kirchengemeinden Abbensen / Oelerse und Eddesse (gültig bis 2012):

I. Zum Geleit

Die Konfirmandenarbeit unserer Gemeinden wird gemeinsam verantwortet von den Kirchenvorständen und dem Pfarramt.Die Kirche lädt junge Menschen ein, gemeinsam zu erfahren und zu fragen, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zu glauben. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen vertraut werden mit dem leben der Kirche in gottesdienstlicher Feier und im Alltag der Welt, besonders aber mit der biblischen Botschaft.

II. Beginn und Dauer

 Der Konfirmandenunterricht beginnt nach den Sommerferien und endet zwei Jahre mit der Konfirmation am 1. und 2. Sonntag nach Ostern.Der Unterricht findet alle 14 Tage je 1,5 Stunden statt. Dazu kommen der Friedhofstag im November und der Konfirmandentag des Kirchenkreises im Juli, die jeweils an einem Samstagvormittag bzw. -nachmittag statt finden und zweiweitere Termine an einem Samstagvor- oder -nachmittag. Die Teilnahme ist für alle verpflichtend.Vor der Konfirmation findet eine Rüstzeit statt, die etwa 10 Unterrichtsstunden entspricht und für alle Kinder verpflichtend ist. Darüber hinaus kann es zu Beginn der Konfirmandenzeit eine Rüstzeit zum Kennenlernen geben.

Wichtiger Hinweis: Wenn weniger als sechs Kinder in einer Gruppe sind, werden die Gruppen aus den Gemeinden zusammen gelegt.Wenn ein Kind einmal nicht am Unterrichtteilnehmen kann, ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

 III. Unterrichtende:

 Den Unterricht erteilt der Pastor / die Pastorin. Projektorientiert können Helferinnen und Helfer mit eingesetzt werden.

 IV. Anmeldung:

Die Erziehungsberechtigten melden die Konfirmandinnen und Konfirmanden zum Unterricht an. Die Anmeldung geschieht bis zum Ende der Sommerferien im Pfarramt. Der Konfirmandenunterricht beginnt dann mit einem Gottesdienst zu dem die Konfirmandinnen und Konfirmanden zusammen mit ihren Erziehungsberechtigten eingeladen sind und gleichzeitig der Gemeinde vorgestellt werden. Angemeldet werden können die Kinder, die nach den Sommerferien in das 7.Schuljahr kommen. Zu Beginn der Konfirmandenarbeit wird zu einem Elternabend eingeladen. An dem Elternabend wird über Form und Inhalt der Konfirmandenarbeit informiert.

 V. Unterrichtsmaterial

Bibel (Lutherübersetzung), Gesangbuch EG, Schreibmappe, Schreibmaterial und das Lehrbuch "Grundkurs KU" (gibt der Pastor / die Pastorin heraus)

VI. Lernstoff

10 Gebote1 bis 8 / Glaubensbekenntnis und Vaterunser Taufbefehl / Einsetzungsworte und das Abendmahllied 190.2; Weiter die immer wiederkehren den Stücke des Gottesdienstes Psalm 23 und als Gebet 65,7 und 445, 5 und einige biblische Kernsprüche

 VII. Gottesdienst

 Die Kinder nehmen regelmäßig an den Gottesdiensten der Gemeindeteil, und zwar 40 mal während der Konfirmandenzeit, um die Vielfalt der Gottesdienste und die liturgischen Besonderheiten innerhalb des Kirchenjahres kennen zulernen. Dazu ist auch eine aktive Beteiligung der Konfirmandinnen und Konfirmanden an den Gottesdiensten erwünscht. Die regelmäßige Teilnahme am Gottesdienst wird im Konfirmandenunterricht und im Gottesdienstauslegebuch überprüft. Das wichtigste in der Erziehung ist das Vorbild. Deshalb sind die Erziehungsberechtigten herzlicheingeladen, gemeinsam mit ihren Kindern die Gottesdienste zu  feiern.

 VIII. Abendmahl

Am Samstag vor der Konfirmation feiern wir um 18.00 Uhr einen Abendmahlgottesdienst zu dem die Konfirmandinnen und Konfirmanden und die Familienangehörigen herzlich eingeladen sind. Denkbar ist auch eine Teilnahme nach der Besprechung des Abendmahles im KU und im Einvernehmen der Eltern.

IX. Erziehungsberechtigte während der Konfirmandenzeit ihrer Kinder

Vor der Konfirmation ist ein Elternabend vorgesehen, sonst siehe Punkt VII.

X. Zulassung zur Konfirmation und Versagung der Konfirmation

Aufgrund der Teilnahme an der Konfirmandenarbeit entscheidet das Pfarramt über die Zulassung zur Konfirmation. Die Zulassung kann versagt werden, wenn ein Kind häufig gefehlt hat oder andere Gründe die Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen. Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein eingehendes Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind selbst geführt. Vor der Entscheidung wird der Kirchenvorstand über diese Angelegenheit beraten. Gegen die Versagung der Konfirmation können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei der Superintendentin einlegen. Gegen die Entscheidung der Superintendentin kann weitere Beschwerde beim Landessuperintendenten eingelegt werden.

XI. Konfirmation

Die Konfirmation schließt mit der Einsegnung ab. Die Konfirmation setzt die Taufe voraus. Nach der Konfirmation sind die Jugendlichen eingeladen, als mündige Christinnen und Christen das Gemeindeleben aktiv mit zu gestalten.

Die Kirchengemeinde wünscht allen Beteiligten gutes Gelingen und Gottes Segen.