Konfirmandenordnung der
Kirchengemeinden Abbensen / Oelerse und Eddesse (gültig bis 2012):
I. Zum Geleit
Die
Konfirmandenarbeit unserer Gemeinden wird gemeinsam verantwortet von den Kirchenvorständen
und dem Pfarramt.Die
Kirche lädt junge Menschen ein, gemeinsam zu erfahren und zu fragen, was es
bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zu glauben. Die
Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen vertraut werden mit dem leben der Kirche
in gottesdienstlicher Feier und im Alltag der Welt, besonders aber mit der biblischen
Botschaft.
II. Beginn und Dauer
Der
Konfirmandenunterricht beginnt nach den Sommerferien und endet zwei Jahre mit
der Konfirmation am 1. und 2. Sonntag nach Ostern.Der
Unterricht findet alle 14 Tage je 1,5 Stunden statt. Dazu kommen der Friedhofstag
im November und der Konfirmandentag des Kirchenkreises im Juli, die jeweils
an einem Samstagvormittag bzw. -nachmittag statt finden und zweiweitere Termine
an einem Samstagvor- oder -nachmittag. Die Teilnahme ist für alle verpflichtend.Vor
der Konfirmation findet eine Rüstzeit statt, die etwa 10 Unterrichtsstunden
entspricht und für alle Kinder verpflichtend ist. Darüber hinaus kann es zu
Beginn der Konfirmandenzeit eine Rüstzeit zum Kennenlernen geben.
Wichtiger Hinweis: Wenn weniger als sechs Kinder in einer
Gruppe sind, werden die Gruppen aus den Gemeinden zusammen gelegt.Wenn ein Kind einmal nicht am Unterrichtteilnehmen
kann, ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
III. Unterrichtende:
Den
Unterricht erteilt der Pastor / die Pastorin. Projektorientiert
können Helferinnen und Helfer mit eingesetzt werden.
IV. Anmeldung:
Die
Erziehungsberechtigten melden die Konfirmandinnen und Konfirmanden zum Unterricht
an. Die Anmeldung geschieht bis zum Ende der Sommerferien im Pfarramt. Der Konfirmandenunterricht
beginnt dann mit einem Gottesdienst zu dem die Konfirmandinnen und Konfirmanden
zusammen mit ihren Erziehungsberechtigten eingeladen sind und gleichzeitig der
Gemeinde vorgestellt werden. Angemeldet
werden können die Kinder, die nach den Sommerferien in das 7.Schuljahr kommen.
Zu
Beginn der Konfirmandenarbeit wird zu einem Elternabend eingeladen.
An
dem Elternabend wird über Form und Inhalt der Konfirmandenarbeit informiert.
V. Unterrichtsmaterial
Bibel
(Lutherübersetzung), Gesangbuch EG, Schreibmappe, Schreibmaterial und das Lehrbuch
"Grundkurs KU" (gibt der Pastor / die Pastorin heraus)
VI. Lernstoff
10
Gebote1 bis 8 / Glaubensbekenntnis und Vaterunser Taufbefehl
/ Einsetzungsworte und das Abendmahllied 190.2; Weiter
die immer wiederkehren den Stücke des Gottesdienstes Psalm
23 und als Gebet 65,7 und 445, 5 und einige biblische Kernsprüche
VII. Gottesdienst
Die
Kinder nehmen regelmäßig an den Gottesdiensten der Gemeindeteil, und zwar 40
mal während der Konfirmandenzeit, um die Vielfalt der Gottesdienste und
die liturgischen Besonderheiten innerhalb des Kirchenjahres kennen zulernen.
Dazu ist auch eine aktive Beteiligung der Konfirmandinnen und Konfirmanden an
den Gottesdiensten erwünscht. Die
regelmäßige Teilnahme am Gottesdienst wird im Konfirmandenunterricht und im
Gottesdienstauslegebuch überprüft. Das
wichtigste in der Erziehung ist das Vorbild. Deshalb sind die Erziehungsberechtigten
herzlicheingeladen, gemeinsam mit ihren Kindern die Gottesdienste zu feiern.
VIII. Abendmahl
Am
Samstag vor der Konfirmation feiern wir um 18.00 Uhr einen Abendmahlgottesdienst
zu dem die Konfirmandinnen und Konfirmanden und die Familienangehörigen herzlich
eingeladen sind. Denkbar
ist auch eine Teilnahme nach der Besprechung des Abendmahles im KU und im Einvernehmen
der Eltern.
IX. Erziehungsberechtigte während der
Konfirmandenzeit ihrer Kinder
Vor
der Konfirmation ist ein Elternabend vorgesehen, sonst siehe Punkt VII.
X. Zulassung zur Konfirmation und Versagung
der Konfirmation
Aufgrund
der Teilnahme an der Konfirmandenarbeit entscheidet das Pfarramt über die Zulassung
zur Konfirmation. Die Zulassung kann versagt werden, wenn ein Kind häufig gefehlt
hat oder andere Gründe die Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.
Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein eingehendes
Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind selbst geführt. Vor der
Entscheidung wird der Kirchenvorstand über diese Angelegenheit beraten.
Gegen
die Versagung der Konfirmation können die Erziehungsberechtigten Beschwerde
bei der Superintendentin einlegen. Gegen die Entscheidung der Superintendentin
kann weitere Beschwerde beim Landessuperintendenten eingelegt werden.
XI. Konfirmation
Die
Konfirmation schließt mit der Einsegnung ab. Die Konfirmation setzt die Taufe
voraus. Nach der Konfirmation sind die Jugendlichen eingeladen, als mündige
Christinnen und Christen das Gemeindeleben aktiv mit zu gestalten.
Die
Kirchengemeinde wünscht allen Beteiligten gutes Gelingen und Gottes Segen.