Der „Grüne Garten“ und kein Ende…..

(Bericht von Henning Lahmann aus dem Jahr 2008)

1964 wurde die Straße „ Im Grünen Garten“ mit einer Bitumendecke, 2 Gossen und einer Mischwasserkanalisation versehen. Welch ein Fortschritt, den jeder der Anlieger und der „Transit –Reisenden“ in Abbensen, von Süd nach Nord, allgemein begrüßt hatte.

Der „Grüne Garten“ wurde mit der Mühlenstraße, zur Hauptverbindungsstraße, zwischen  Süd und Nord - Abbensen. Alle neuen Baugebiete im Norden, wurden durch die Mühlenstr. und den „Grünen Garten“ erschlossen.

2003 wurde mit den Um- und Ausbauarbeiten an besagter Straße, nach vielen Protesten, der Anlieger, begonnen. Nun nahezu 4 Jahre nach Fertigstellung, verlangen wir die Behebung der offensichtlichen Mängel und Gefahrenquellen.

1. Das Quergefälle der Straße ist mit bis zu 4,3% wesentlich größer wie geplant.

Bei Glatteis rutschen die Fahrzeuge zur Mitte hin. Es besteht Kollisionsgefahr.

2. Die Gosse ist zu tief und der Absatz zum Belag ist mit > 2 cm zu tief.

Fahrzeuge mit kleinen Rädern (Kinderräder, Rollstühle, Gehböcke) haben hier große Schwierigkeiten wieder „aus der Gosse“ zu kommen.

3. Die Bauminseln sind überflüssig und unfallträchtig. Innerhalb von 1,5 Jahren haben 11 Fahrzeuge an den Pflanzinseln Schaden genommen.

Im Einfahrtbereich der Edemisser Landstr. sind die Parkflächen an der Westseite der Straße angelegt. Fahrzeuge die ausfahren, müssen daher auf die linke Fahrbahnseite fahren.

Einfahrende Fahrzeuge haben durch den spitzen Winkel, keinen Einblick in die Straße.

Es besteht akute Unfallgefahr, da auch Fußgänger und Rollstuhlfahrer, hier auf der linke Straßenseite fahren müssen.

4. Die Parkflächen sind so angelegt, das sie das befahren einiger Grundstücke mit LKW`s und Hängern, unmöglich macht.

5. Da die Fahrzeuge nicht ganz dicht an den Grundstücksgrenzen parken (Aussteigen will man ja auch noch, stehen die Fahrzeuge so weit in die Fahrbahn, das durchfahrende Fahrzeuge immer wieder die Gosse kreuzen müssen. Davon sind auch Radfahrer und Rollstuhlfahrer nicht ausgeschlossen. Hier kommt es wieder zur Unfallträchtigkeit durch die Höhenunterschiede Gosse-Belag.

6. Der Fahrbahnbelag ist nicht eben und ist durch seine Materialeigenschaft lauter als ein Bitumenbelag. Die Lautstärke der Abrollgeräusche der Fahrzeuge werden noch durch die Unebenheiten und Höhendifferenzen erheblich verstärkt.

7. Die Pflasterung ist bei Schneefall wesentlich glatter als die ehem. Bitumendecke. Das Räumen der Straße ist nahezu unmöglich, da durch die Höhenunterschiede, der Schneeschieber immer wieder hängen bleibt.  Streugut  (Salz oder Split) wird nach kurzer Antauphase sofort durch die Fugen aufgenommen und verliert seine Wirksamkeit.

8). Bei Regenfällen bleibt das Wasser in den Gossen stehen und läuft schlecht oder gar nicht ab. Da die durchfahrende Fahrzeuge Zick-Zack fahren müssen, müssen Sie die Gosse immer wieder überqueren, so dass das Spritzwasser über die Grundstücksgrenzen hinweg geschleudert wird.

Fußgänger werden bespritzt und beschmutzt. 

Die Gosse ist uneben gepflastert so dass fast auf ganzer Länge das Wasser in der Gosse stehen bleibt. An vielen Stellen ist die Gosse offenfugig, da die Fugen ausgewaschen wurden.  Die Straße ist auch bei Regen „glatt“ und vermittelt beim Auftritt keine Tritt-Sicherheit.